VdS-Revisionen

VdS-Prüfungen

Nahezu jeder Feuerversicherer benutzt die Klausel 3602 (Feuerschutzklausel) in den allgemeinen Feuerversicherungsbedingungen (AFB). Diese besagt, dass elektrische Anlagen in regelmäßigen Abständen von einem von der VdS Schadenverhütung GmbH anerkannten Sachverständigen zu prüfen sind.

Als von der VdS Schadenverhütung GmbH anerkanntes Sachverständigen-Büro führen wir alle vom Versicherer geforderten Prüfungen gemäß den VdS-Richtlinien 2871 durch. Wir erstellen für Ihr Unternehmen den notwendigen Befundschein (Prüfbericht) und beraten Sie bei der Umsetzung von geforderten Vorgaben bzw. bei vorgefundenen Mängeln.
Diese Prüfung ist nicht durch andere Prüfungen (z.B. E-Check oder DGUV-3-Prüfung) ersetzbar. Bei der VdS-Prüfung steht der Sach- und Brandschutz im Vordergrund, während es bei fast allen sonst üblichen Prüfungen der elektrischen Anlage in erster Linie um den Personenschutz oder die Betriebssicherheit geht.

vds-sachverständiger

Die Besonderheit der Revisionsprüfung besteht unter anderem darin, dass neben der besonderen Qualifikation des Prüfers auch zusätzliche Prüfleistungen gefordert werden:

  • Durchführung thermografischer Messungen
  • Einbeziehung des baulichen Brandschutzes
  • spezielle Messungen der Schutzleiter- und Neutralleiterströme

 

Weitere Angaben zur Klauselprüfung können dem Merkblatt des VdS über die Prüfung elektrischer Anlagen entnommen werden:

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SACHVERSTÄNDIGEN - BÜRO MUNZ